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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;Rechtssatz
Nur die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben kann die Gebührlichkeit einer Verwendungszulage zur Folge haben, nicht auch die Besorgung darüber hinausgehender, dem Beamten nicht obliegender Tätigkeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120124.X01Im RIS seit
20.11.2000