RS Vwgh 1999/1/20 97/12/0124

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Veröffentlicht am 20.01.1999
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Nur die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben kann die Gebührlichkeit einer Verwendungszulage zur Folge haben, nicht auch die Besorgung darüber hinausgehender, dem Beamten nicht obliegender Tätigkeiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120124.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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