RS Vwgh 1999/1/21 98/07/0151

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Veröffentlicht am 21.01.1999
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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §1 Abs3;
FlVfGG §11;
FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs3;
FlVfLG OÖ 1979 §22;

Rechtssatz

Das bloße Fehlen einer Eigenschaft des den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens im Rahmen der vorläufigen Übernahme der Abfindungen zugewiesenen Grundstückes als eines solchen iSd § 1 Abs 3 OÖ FlVfLG 1979 kann nicht geeignet sein, Rechte der Parteien zu verletzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070151.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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