RS Vwgh 1999/1/25 94/17/0096

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0221 4

Stammrechtssatz

Ein Verweis auf das Berufungsvorbringen im Verwaltungsverfahren vermag die erforderliche Dartuung der Beschwerdegründe im Beschwerdeschriftsatz nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170096.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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