RS Vwgh 1999/1/27 98/16/0361

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Veröffentlicht am 27.01.1999
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs2 Z4;

Rechtssatz

§ 2 Abs 2 Z 4 ErbStG ist dahingehend auszulegen, daß diese Vorschrift auch für Abfindungen ohne einen formellen Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch gilt (Hinweis E VfGH 24.6.1982, B 66/81).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160361.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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