RS Vwgh 1999/1/27 98/16/0228

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Veröffentlicht am 27.01.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §48;
B-VG Art130 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;
ErbStG §6 Abs3;
OECD-MusterAbk 1977 Art4 Z2;
OECD-MusterAbk 1977 Art7;

Rechtssatz

Mit dem Königreich der Niederlande wurde kein Abkommen über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaftssteuern abgeschlossen. Bei Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme, wie sie insb auf der Grundlage des § 48 BAO vorzunehmen ist, erscheint es dabei sachgerecht, die Ermessensübung an der üblichen Staatenpraxis beim Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen - wie dies insb im OECD-MusterAbk zum Ausdruck kommt - zu orientieren (Hinweis E 29.1.1998, 95/15/0043).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160228.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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