RS Vwgh 1999/2/9 98/11/0243

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1999
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
FSG 1997 §25;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Das Argument, es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass die verfügte Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung die Mindestdauer für die Herbeiführung der Änderung der Sinnesart des Lenkers sei, ist eine Leerformel und nicht nachvollziehbar; dieser Begründungsmangel ist wesentlich.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110243.X02

Im RIS seit

24.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten