RS Vwgh 1999/2/9 99/18/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1999
beobachten
merken

Index

E1E
10/07 Verwaltungsgerichtshof
49/04 Grenzverkehr

Norm

11992E177 EGV Art177;
SDÜ 1990 Art95;
VwGG §38a;

Beachte

Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS: keinVORAB3); Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/18/0033

Rechtssatz

Die vom Beschwerdeführer zu der Frage, "ob die Bestimmung des

Art. 95 SDÜ ... ein Aufenthaltsverbot in allen Vertragsstaaten des

Schengener Übereinkommens zuläßt", angeregte Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH konnte unterbleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999180015.X05

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten