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E1ENorm
11992E177 EGV Art177;Beachte
Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS: keinVORAB3); Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/18/0033Rechtssatz
Die vom Beschwerdeführer zu der Frage, "ob die Bestimmung des
Art. 95 SDÜ ... ein Aufenthaltsverbot in allen Vertragsstaaten des
Schengener Übereinkommens zuläßt", angeregte Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH konnte unterbleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999180015.X05Im RIS seit
12.12.2001