RS Vwgh 1999/2/12 97/19/1141

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Veröffentlicht am 12.02.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AuslBG §3 Abs2;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die durch die unrechtmäßige Arbeitstätigkeit des Fremden tangierten Rechtsgüter der öffentlichen Ordnung, insbesondere aber des wirtschaftlichen Wohles des Landes rechtfertigen im vorliegenden Fall den Eingriff in die während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet begründeten privaten und familiären Interessen des Fremden (hier aufgrund einer Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin) jedenfalls so lange, als dieser sein rechtswidriges Verhalten aufrecht erhält (Hinweis E 17.10.1997, 96/19/1548).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997191141.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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