RS Vwgh 1999/2/15 98/10/0422

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1999
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GOG §31 Abs2;
SDG 1975 §10 impl;
SVDolmG 1975 §10;

Rechtssatz

Die Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger gehört zu den im Rahmen der Justizverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz. Für solche Aufgaben beruft § 31 Abs 2 GOG den Vizepräsidenten zur Vertretung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100422.X01

Im RIS seit

09.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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