RS Vwgh 1999/2/16 94/08/0282

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Veröffentlicht am 16.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
AlVG 1977 §19;
ASVG §4 Abs2;
AVG §38;

Rechtssatz

Die Frage des Vorliegens eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Antragstellerin und ihrem Ehegatten stellt sowohl im Beitragsverfahren nach dem ASVG (unter Einschluss der Beiträge nach dem AlVG), als auch im Leistungsverfahren nach dem AlVG eine Vorfrage dar, die von der Behörde gemäß § 38 AVG eigenständig gelöst werden kann, soweit nicht eine rechtskräftige Hauptfragenentscheidung (über das Bestehen der Versicherungspflicht im maßgebenden Zeitraum) vorliegt.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994080282.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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