RS Vwgh 1999/2/16 96/08/0119

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Veröffentlicht am 16.02.1999
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Index

41/02 Melderecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §27 Abs4;
MeldeG 1972;
MeldeG 1991;

Rechtssatz

Für eine Unterkunftnahme des Kindesvaters bei der Kindesmutter, aufgrund derer eine Meldung nach den Vorschriften des Meldegesetzes vorzunehmen gewesen wäre, reicht weder ein regelmäßiges Übernachten, noch das gemeinsame Verbringen der Wochenenden aus, weil in der bloß regelmäßigen Nächtigung keine der Befriedigung des Wohnbedürfnisses dienende Unterkunftnahme iSd Meldevorschriften erblickt werden kann (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0188). Ein mit dem zitierten E vergleichbarer Sachverhalt liegt hier vor, zumal die belBeh lediglich festgestellt hat, dass der Kindesvater zum Wochenende und während der Woche zweimal bei der Kindesmutter weile und Alimentationsleistungen erbringe. Auch aus der von der belBeh festgestellten gemeinsamen Wohnungssuche kann sich keine andere Beurteilung des Beschwerdefalls ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996080119.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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