RS Vwgh 1999/2/17 98/12/0127

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

L20019 Personalvertretung Wien

Norm

LPVG Wr 1985 §35 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0183

Rechtssatz

Dem Wr LPVG 1985 kann nicht entnommen werden, dass die erhöhte Belastung durch Zusatzfunktionen und die verminderte Belastung bei Abberufung aus denselben keine tauglichen Auswahlkriterien im Sinne des § 35 Abs 5 Wr LPVG 1985 für den Zentralausschuss sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120127.X06

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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