RS Vwgh 1999/2/17 98/12/0077

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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L20019 Personalvertretung Wien

Norm

LPVG Wr 1985 §10 Abs2;
LPVG Wr 1985 §31;

Rechtssatz

Im Dienststellenausschuss gemäß § 10 Abs 2 oder § 31 Wr LPVG 1985 durchgeführte Wahlen sind Rechtsakte sui generis und keine Bescheide. Die Abberufung aus den entsprechenden Funktionen kann durch Abwahl als contrarius actus zum Bestellungsakt durch Wahl unter den gleichen Voraussetzungen wie diese erfolgen (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120077.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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