RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0017

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1988 §8 Abs3;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH kann im zeitlichen Geltungsbereich des § 6 EStG 1972 der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Diese Rechtslage gilt auch auf dem Boden des § 8 Abs 3 EStG 1988, soweit Firmenwerte bis zum 31.12.1988 entgeltlich erworben wurden (Hinweis E 20.11.1996, 94/15/0143.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150017.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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