RS Vwgh 1999/2/18 96/15/0054

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §24 idF 1993/818;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0055 96/15/0056 96/15/0057

Rechtssatz

Die Verkehrsanschauung spricht für die Vermutung, landwirtschaftliche Betriebe würden von Ehegatten gemeinsam geführt. (Vorliegend haben sich keine Umstände ergeben, die diese Vermutung als unzutreffend erscheinen ließen. Im Gegenteil wurde eine zumindest teilweise Mithilfe eines Ehegatten im Betrieb des anderen festgestellt, ebenso eine Verwendung von Betriebsmitteln, die der andere Ehegatte gekauft hat. Weiters liegen die Hofstellen nahe beisammen, und es sind keine Anhaltspunkte für eine Konkurrenzsituation der Betriebe der Ehegatten zueinander zu sehen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150054.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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