RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0017

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z2;
EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Es ist zwar zutreffend, dass regelmäßig dann, wenn derjenige, der einen Firmenwert durch persönliche Leistungen geschaffen hat, im Unternehmen des Erwerbers weiter tätig wird, beim Erwerber ein nicht abschreibbarer Firmenwert vorliegt (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0053), dies setzt aber voraus, dass der als Firmenwert qualifizierte Betrag überhaupt für die persönliche Leistung des Unternehmers bezahlt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150017.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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