RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0211

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Der Zweck des § 4 Abs 3 dritter Satz EStG 1988 ist darin gelegen, eine Vereinfachung der Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in allen jenen Fällen herbeizuführen, in denen sich die Umsatzsteuer auf den Totalgewinn einer Betätigung nicht auswirkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150211.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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