RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0024

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;

Rechtssatz

Zur Erfüllung des finanzstrafrechtlichen Tatbestandes nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG kann es dahingestellt bleiben, ob der Beschuldigte aus den verfahrensgegenständlichen Vorsteuerbeträgen auch seinen Lebensunterhalt bestritten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150024.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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