Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs2 lita;Rechtssatz
Zur Erfüllung des finanzstrafrechtlichen Tatbestandes nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG kann es dahingestellt bleiben, ob der Beschuldigte aus den verfahrensgegenständlichen Vorsteuerbeträgen auch seinen Lebensunterhalt bestritten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150024.X01Im RIS seit
20.11.2000