RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0143

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §212a Abs9;

Rechtssatz

Für die Frage der Aussetzungszinsenberechnung hat die Behörde amtswegige Ermittlungen über den Aussetzungsbetrag anzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150143.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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