RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 92/13/0278 2

Stammrechtssatz

Das Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlung vollendet (Hinweis E 23.9.1982, 81/15/0076, 0078, 0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150024.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten