RS Vwgh 1999/2/26 97/19/1147

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Veröffentlicht am 26.02.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §56;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/1148 97/19/1149 97/19/1150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1997/12/19 96/19/0575 1

Stammrechtssatz

Bei einer Bescheidbeschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist unter einer "Klaglosstellung" nach § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG nur eine solche zu verstehen, die durch eine formelle Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheides - im besonderen durch die belangte Behörde oder die allenfalls in Betracht kommende Oberbehörde oder durch den VfGH - eingetreten ist (Hinweis B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980).

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997191147.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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