RS Vwgh 1999/3/8 98/01/0185

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Veröffentlicht am 08.03.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

ABGB §28;
StbG 1985 §42 Abs1;

Rechtssatz

Bis zur Erlassung des am 1. 10. 1925 in Kraft getretenen StbG 1925, BGBl Nr 285, stellten das ABGB und zahlreiche Hofkanzleidekrete die maßgeblichen Rechtsquellen für das Staatsbürgerschaftsrecht dar (Hinweis Thienel, Österreichische Staatsbürgerschaft I (1989), 32 ff, insb 49). Nach dieser Rechtslage erwarben uneheliche Kinder durch Abstammung die Staatsbürgerschaft der Mutter. Grundsätzlich vollzog ein minderjähriges uneheliches Kind die staatsbürgerschaftsrechtlichen Veränderungen seiner Mutter mit (Hinweis Thienel, aaO, 39 f). Die Einbürgerung des Vaters (bzw der unehelichen Mutter) ohne gleichzeitige Einbürgerung des minderjährigen Kindes war jedoch möglich (Hinweis E vom 13.3.1911, Budw 8099/A; E vom 11.12.1912, Budw 9265/A).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010185.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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