RS Vwgh 1999/3/11 99/07/0032

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Veröffentlicht am 11.03.1999
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 32 Abs 2 lit c WRG, welcher Maßnahmen einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht unterwirft, in einem nach § 29 AWG 1990 abzuführenden Verfahren bedeutet, dass die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn den Vorschriften des WRG Rechnung getragen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070032.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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