RS VwGH Erkenntnis 1999/03/17 97/13/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1999
beobachten
merken
Rechtssatz

Bereits die Formulierung "Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen" in § 3 Abs 1 zweiter Satz KommStG 1993 deutet auf ein Gegenleistungsverhältnis hin.

Im RIS seit
21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten