RS Vwgh 1999/3/17 97/13/0089

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Veröffentlicht am 17.03.1999
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Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KommStG 1993 §3 Abs1;
KommStG 1993 §3 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs1;
VereinsG 1951;

Rechtssatz

Für den Bereich der Kommunalsteuer umfasst der betriebliche (unternehmerische) Bereich eines Vereines alle im Rahmen eines Leistungsaustausches nachhaltig ausgeübten Tätigkeiten, während der außerbetriebliche (nicht unternehmerische) Bereich eines Vereines alle jene Tätigkeiten umfasst, die ein Verein in Erfüllung seiner satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben zur Wahrnehmung der Gesamtbelange seiner Mitglieder bewirkt (Hinweis E 16.12.1991, 90/15/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997130089.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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