RS Vfgh 1998/12/16 B1505/98

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

FremdenG 1997 §10 Abs4
VfGG §19 Abs3 Z3
VfGG §86

Leitsatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung einer Erstniederlassungsbewilligung infolge Klaglosstellungserklärung der Beschwerdeführerin nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §10 Abs4 FremdenG 1997

Rechtssatz

Die Erklärung der Beschwerdeführerin, sie erachte sich als klaglosgestellt, läßt ihren Willen erkennen, das Beschwerdeverfahren zu beenden; die Erklärung ist als Zurückziehung der Beschwerde zu werten. Das Beschwerdeverfahren war daher einzustellen.

Entscheidungstexte

  • B 1505/98
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.12.1998 B 1505/98

Schlagworte

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme, Fremdenrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B1505.1998

Dokumentnummer

JFR_10018784_98B01505_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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