RS Vwgh 1999/3/22 98/10/0417

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0418 E 22. März 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1

Stammrechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß § 9 Abs 3 LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100417.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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