RS Vwgh 1999/3/22 98/17/0178

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
ParkgebührenG Salzburg 1989 §1 Abs1;
ParkgebührenV Salzburg 1990;
StVO 1960 §25;
StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §52 Z13d;
StVO 1960 §52 Z13e;
StVO 1960 §55 Abs1;
StVO 1960 §55 Abs6;
VStG §24;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Enthält das Vorbringen des Beschuldigten keine hinreichende Konkretisierung der angegebenen Mängel der Aufstellung der Vorschriftszeichen, sondern problematisiert es nur allgemein die Art der Kundmachung (von größeren Kurzparkzonenbereichen), so fordert der Beschuldigte mit diesen nicht konkreten Vorwürfen die Behörde zur Aufnahme von Erkundungsbeweisen auf. Zu einer solchen Aufnahme von Beweisen ist die Behörde jedoch nicht verpflichtet (Hinweis E 18.9.1991, 91/03/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170178.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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