RS Vwgh 1999/3/22 98/17/0160

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §93 Abs3 lita;
LAO Wr 1962 §18;
LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;

Rechtssatz

Eine Begründung der Ermessensentscheidung über die Heranziehung des Zulassungsbesitzers zur Zahlung der Parkometerabgabe, die darauf hinausläuft, dass bei Autovermietungen auch aus Billigkeitsgründen stets der Zulassungsbesitzer die Abgabe zu entrichten hätte, weil - ohne dies näher zu prüfen - der Lenker immer ungewiss sei, zeigt, dass die Abgabenbehörde keine Ermessensentscheidung im Einzelfall trifft, sondern die Möglichkeit der Heranziehung des Lenkers, der durch das Abstellen des Fahrzeuges den Abgabentatbestand verwirklicht hat und der über die Feststellungen der Beh über Abstellort und Abstellzeit Auskunft geben kann, in den in Rede stehenden Fällen von vornherein ausschließt. Eine solche, nicht auf den konkreten Einzelfall Bedacht nehmende, typenbezogene Einschränkung der Ermessensübung bei der Abgabenvorschreibung nur an den vom abgabenrechtlich relevanten Vorgang weit entfernten Zulassungsbesitzer ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170160.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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