RS Vwgh 1999/3/22 98/17/0160

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BAO §20;
BAO §93 Abs3 lita;
LAO Wr 1962 §18;
LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;

Rechtssatz

Ermessensentscheidungen (hier: Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern der Wr Parkometerabgabe) sind zu begründen. Die Begründung hat die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen so weit aufzuzeigen, als dies für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erforderlich ist (Hinweis E 30.4.1993, 91/17/0121). Dies dient unter anderem dem Schutz vor Willkür und der rechtsstaatlichen Kontrolle (Hinweis E 20.12.1989, 89/01/0216).

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170160.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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