RS Vwgh 1999/3/22 93/17/0257

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
LAO Tir 1984 §92 Abs1;
LAO Tir 1984 §94 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/01/25 93/17/0313 3

Stammrechtssatz

Die Mitwirkungspflicht der Partei im Abgabenverfahren tritt insbesondere dann in den Vordergrund, wenn ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden kann, wenn sie das Vorliegen eines sie steuerlich begünstigenden Tatbestandes oder eines ungewöhnlichen Sachverhaltes behauptet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993170257.X04

Im RIS seit

23.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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