RS Vwgh 1999/3/23 98/14/0141

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs5;

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH liegt ein Betriebserwerb vor, wenn ein in sich organisch geschlossener Kreis von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, wenn also ein lebender Betrieb veräußert wird und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen (Hinweis E 15.2.1994, 91/14/0248; E 23.4.1998, 96/15/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140141.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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