RS Vwgh 1999/3/23 98/02/0195

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Ein Ansuchen um Wiedererteilung oder Weitererteilung einer bereits einmal erteilten Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs 2 StVO ist als Ansuchen um Neuerteilung einer solchen Genehmigung zu verstehen. Die StVO kennt nämlich eine Wiedererteilung oder Weiterleitung unter Bedachtnahme auf eine einmal erteilte Ausnahmegenehmigung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998020195.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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