RS Vwgh 1999/3/24 94/12/0305

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Veröffentlicht am 24.03.1999
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L20019 Personalvertretung Wien

Norm

GO Personalvertretung Wr 1987 §1 Abs1;
LPVG Wr 1985 §31;
LPVG Wr 1985 §39 Abs8 Z1;

Rechtssatz

Es besteht kein subjektives Recht des Bediensteten auf Einberufung einer Sitzung des Hauptausschusses zum Zweck eines persönlichen Auftrittes zur Information über seinen Fall; ein solches lässt sich auch aus § 39 Abs 8 Z 1 Wr LPVG 1985 nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994120305.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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