RS Vwgh 1999/3/24 99/12/0017

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Veröffentlicht am 24.03.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
B-VG Art18;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im Zweifel ist von einer gesetzeskonformen Vorgangsweise der Behörde auszugehen; daraus ergibt sich, dass der Inhalt einer Erledigung allein dann nicht notwendig zur Deutung als Bescheid zu führen hat, wenn die Erledigung nach den jeweils als Beurteilungsmaßstab in Betracht kommenden Rechtsvorschriften nicht in Bescheidform zu ergehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120017.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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