RS Vwgh 1999/3/25 98/15/0114

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §24;
BewG 1955 §30 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/09/10 96/15/0088 2

Stammrechtssatz

Dafür, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zusammenfassung der Wirtschaftsgüter der Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG vorliegen, ist nach stRSp des VwGH (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0356) die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung maßgebend. Diese ist nach Verkehrsanschauung zu beurteilen; auf den Willen des Eigentümers (im Fall des § 24 BewG: der Eigentümer), Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln, kommt es nicht an, wenn diese Absicht in der Verkehrsanschauung keine Deckung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150114.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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