RS Vwgh 1999/3/25 96/15/0108

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme dient nicht dazu, eine allfällige Unrichtigkeit des im wieder aufzunehmenden Verfahren ergangenen Bescheides aufzugreifen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150108.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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