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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes im Grunde des § 36 Abs 1 FrG 1997 ist auch dann zulässig, wenn triftige Gründe - ohne die Voraussetzungen der im § 36 Abs 2 FrG 1997 angeführten Fälle aufzuweisen - die im § 36 Abs 1 legcit umschriebene Annahme rechtfertigen (Hinweis E 7. September 1995, 95/18/1200, ergangen zu § 18 Abs 1 FrG 1993). (Hier: Voraussetzungen des § 36 Abs 1 FrG 1997 bei erfolgter Verurteilung des Fremden wegen des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB, § 28 Abs 2 SMG 1997 in Form der Beteiligung nach § 12 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten als erfüllt anzusehen)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998180344.X01Im RIS seit
08.02.2002