RS Vwgh 1999/3/31 98/16/0215

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Veröffentlicht am 31.03.1999
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1002;
ABGB §1020;
ABGB §358;
B-VG Art7 Abs1;
KVG 1934 §18 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: SWK 1999 S 739-740; SWK 1999, S 532 - S 535;

Rechtssatz

Ließe man einen entgeltlichen Treugeberwechsel in Hinblick auf die Börsenumsatzsteuer steuerfrei, so entstünde unter Berücksichtigung der Tatsache, dass (im Falle der Aufhebung der Treuhandschaft) der Übergang des Treugutes vom Treuhänder auf den Treugeber mangels Entgeltlichkeit steuerfrei ist (Hinweis Dorazil KVG, Kurzkommentar/2, 236 VII 4 zu § 18 KVG; Kinnebrock/Meulenbergh KVG/5, Rz 7 Abs 2 zu § 18 KVG), zB gegenüber dem steuerpflichtigen Kauf als Anschaffungsgeschäft eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und daher eine Lösung, die schon auf Grund der gebotenen, am Gleichheitssatz orientierten Interpretation zu vermeiden ist.

Schlagworte

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160215.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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