RS Vwgh 1999/3/31 98/16/0321

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §161 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0322

Rechtssatz

Erachtet die Abgabenbehörde auf Grund der von der Partei geführten Beweise oder Bescheinigungen den für die Anspruchsminderung erforderlichen Sachverhalt als nicht erwiesen, dann darf sie nicht vom Nichtvorliegen des Sachverhaltes ausgehen, sondern muss entweder selbst Erhebungen pflegen oder die Partei zu weiterer Beweisführung oder Glaubhaftmachung anhalten (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar II, 1274).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160321.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten