RS Vwgh 1999/4/9 97/19/1702

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Veröffentlicht am 09.04.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AuslBG §18 Abs1;
AuslBG §18 Abs3 lita;
AuslBG §2 Abs2 litd;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Ein Metallschornstein, der für eine von einem österreichischen Unternehmen im Auftrag eines inländischen Bestellers errichtete Wohnhausanlage geliefert und entsprechend dem Liefervertrag montiert wurde, kann nicht unter den Begriff der "Anlagen" im Sinne des § 18 Abs 3 lit a AuslBG subsumiert werden (Hinweis E 20.4.1995, 94/09/0377, 0378; hier: der Beschwerdeführer hätte demnach gemäß § 18 Abs 1 AuslBG eines entsprechenden ausländerbeschäftigungsrechtlichen Dokumentes - im vorliegenden Fall: einer Beschäftigungsbewilligung - bedurft; die rechtliche Schlussfolgerung, der Aufenthalt des Beschwerdeführers im Inland gefährde die öffentliche Ordnung, kann daher nicht als rechtswidrig erkannt werden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997191702.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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