RS Vwgh 1999/4/16 98/02/0231

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Veröffentlicht am 16.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VStG §44a Z2;
VStG §51 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/03/0204 5

Stammrechtssatz

Die Berufungsbehörde ist zur Subsumtion des Tatvorwurfes unter ein anderes Tatbestandsmerkmal berechtigt.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998020231.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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