RS Vwgh 1999/4/20 98/14/0120

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Veröffentlicht am 20.04.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Bei der erforderlichen Prüfung des Einzelfalles ist maßgeblich, ob der Schulderlass zur Sanierung des Unternehmens geeignet ist. In diesem Sinn dient auch ein bloß teilweiser Schulderlass dem Zweck der Sanierung, wenn er zur Sanierung ausreicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140120.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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