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E3R E07204010Norm
31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/11/18 98/03/0227 1 (Dies trifft hier nicht zu, ist doch die genaue Einhaltung des Art 15 Abs 2 der Verordnung (EWG) des Rates Nr 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr zum Zwecke der Hintanhaltung missbräuchlicher Manipulationen mit den Schaublättern unerlässlich).Stammrechtssatz
Der Tatbestand des § 21 Abs 1 VStG ist erfüllt, wenn - unabhängig von der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) - das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt (Hinweis E 2.3.1994, 93/03/0309).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998030356.X04Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011