RS Vwgh 1999/4/21 98/03/0356

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

E3R E07204010
E3R E07204020
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs2;
KFG 1967 §134 Abs2;

Rechtssatz

Das Einlegen eines neuen Schaublattes innerhalb der täglichen Arbeitszeit nach der Entnahme des Schaublattes infolge der vorgenommenen Tachographenreparatur darf nicht zusätzlich zur Bestrafung wegen der vorzeitigen Entnahme dieses Schaublattes geahndet werden, weil sich der Lenker einer Übertretung des Art 15 Abs 2 erster Satz der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 schuldig gemacht hätte, wenn er nach der Entnahme des Schaublattes kein Schaublatt mehr benutzt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030356.X06

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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