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E3R E07204010Norm
31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs2;Rechtssatz
Das Einlegen eines neuen Schaublattes innerhalb der täglichen Arbeitszeit nach der Entnahme des Schaublattes infolge der vorgenommenen Tachographenreparatur darf nicht zusätzlich zur Bestrafung wegen der vorzeitigen Entnahme dieses Schaublattes geahndet werden, weil sich der Lenker einer Übertretung des Art 15 Abs 2 erster Satz der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 schuldig gemacht hätte, wenn er nach der Entnahme des Schaublattes kein Schaublatt mehr benutzt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998030356.X06Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011