RS Vwgh 1999/4/22 99/15/0065

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;
KommStG 1993 §5 Abs1;
KommStG 1993 §5 Abs2 litb;
UrlaubsG 1976 §10 Abs1;
UrlaubsG 1976 §6 Abs1;
UrlaubsG 1976 §9 Abs1;

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, dass nach der Regelung der §§ 9f UrlaubsG die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses das Ausmaß der Abgeltung für das Urlaubsentgelt bestimmt (Hinweis Marhold, ASoK 1998, 394). Allerdings stellt die Zahlung nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auch dann Urlaubsentgelt dar, wenn die Abgeltung unter bestimmten Voraussetzungen nur aliquot zu erfolgen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150065.X06

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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