RS Vwgh 1999/4/22 97/15/0062

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z3;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Enthält der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid (Verweigerung des Vorsteuerabzuges) keine über die Behauptungsebene hinausgehenden Feststellungen dahin, welche Bezeichnungen hinsichtlich der gegenständlichen Waren allgemein im Geschäftsverkehr verwendet werden, so kann der Bescheid nicht auf die Nichterfüllung der Voraussetzung des § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1972 gestützt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150062.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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