RS Vwgh 1999/4/22 98/07/0107

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §18;
AVG §68 Abs1;
AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwGG §42 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0109 98/07/0108

Rechtssatz

Der Grundsatz der Einmaligkeit der behördlichen Entscheidungstätigkeit über ein und denselben Antrag steht der Wiederholung einer Entscheidung über den vom Devolutionsantrag betroffenen Sachantrag rechtlich so lange hindernd entgegen, als eine über den Sachantrag getroffene Entscheidung - sei es von der zuständigen oder unzuständigen Behörde - noch dem Rechtsbestand angehört.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070107.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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