RS Vwgh 1999/4/26 98/10/0410

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Veröffentlicht am 26.04.1999
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §17 Abs4;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3

Stammrechtssatz

Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83/10/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100410.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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