RS Vfgh 1999/3/9 B1442/98

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Veröffentlicht am 09.03.1999
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §64 Abs3

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags nach Zurückweisung der Beschwerde als verspätet.

Der vorliegende Verfahrenshilfeantrag wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, in dem das Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof bereits abgeschlossen war. Der Verfahrenshilfeantrag könnte somit keinesfalls die vom Antragsteller angestrebten Rechtswirkungen herbeiführen (vgl §64 Abs3 ZPO).

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B1442.1998

Dokumentnummer

JFR_10009691_98B01442_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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